Architektur
Wir bekennen uns zu konsequent nachhaltiger Architektur.
Ökologisch denken, verantwortungsvoll und ressourcenschonend handeln sind Grundsätze unserer
Planung.
Wir bearbeiten sowohl klassische Hochbauaufgaben in den Leistungsphasen 1-9 für öffentliche
und private Bauherren als auch rein konzeptionelle Arbeiten in den Bereichen Städtebau, Architektur,
Innenarchitektur und dem Design.
Für komplexe Aufgabenstellungen suchen wir stets nach einfachen Lösungen und setzen uns mit
ökologischen Aspekten auseinander.
Wir sehen uns in der Verantwortung einen Beitrag zum umweltgerechten Umgang mit den natürlichen
Ressourcen zu leisten und treffen daher eine sorgsame und unabhängige Auswahl bei Baumaterialien,
dem sparsamen Einsatz von Energie und hinterfragen grundsätzlich den formulierten Raumbedarf.
Dies führt uns zu unkonventionellen Lösungen und manchmal auch zu unerwarteten Ergebnissen.
Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sehen wir als Basis für das Entstehen qualitätvoller
Architektur
– jedoch nie als deren alleiniges Ziel.
Die Qualität unserer Arbeit liegt in ihrer Sinnhaftigkeit, Relevanz und ihrem spezifischen Ausdruck.
Wir begreifen die Bauaufgabe als Teil eines Kontextes, die Form nicht als Ausgangspunkt, sondern als Ziel
einer konzeptionellen Suche oder auch das Material stets in dessen Wechselwirkung von Konstruktion,
sinnlicher Wahrnehmung und Ökologie.
Ihre Ansprechpartnerin:
Henrike Gänß
Innenarchitektur
Architektur ereignet sich nicht nur im Äußeren, sondern auch im Inneren eines Raumes. Daher
stellen die beiden Disziplinen Architektur und Innenarchitektur für uns eine untrennbare Einheit
dar.
Auch hier ist unser Ziel für komplexe Aufgabenstellungen einfache und funktionale statt
konventionelle Lösungen zu finden. Lösungen, welche die Bauaufgabe in einen sinnhaften Kontext
zu Mensch und Umwelt stellen und bei dem Stil und Formen nicht der Ausgangspunkt, sondern das Ergebnis
einer konzeptuellen Suche sind.
Auch wenn die Herangehensweise an Planungsaufgaben im Bereich der Innenarchitektur mit jener aus
Hochbauprojekten vergleichbar scheint, ist die Maßstäblichkeit eine andere.
Innenarchitektonische Leistungen werden in einem feineren Maßstab auf die individuellen
Bedürfnisse des Bauherrn abgestimmt. Obligate Vorgaben, welche im Hochbaukontext oftmals
stärker zu berücksichtigen sind, können in den Hintergrund rücken. Dies
ermöglicht mehr Fokus auf Gestaltung. Die Planung wirkt sich hier stärker auf das unmittelbare
Umfeld der Menschen aus. Licht, Materialien, Abläufe stehen in enger Wechselwirkung und erfordern
eine detaillierte planerische Auseinandersetzung.
Unsere Gestaltung von
Innenräumen
umfasst Interieur- und Möbelgestaltung, Sanierung- und Umnutzungsplanung sowie temporäre
Inszenierungen in allen Leistungsphasen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Henrike Gänß
Möbeldesign
In keiner anderen Planungsdisziplin können wir so direkt und nah am und mit dem Material arbeiten.
Wir entwickeln in Eigeninitiative oder im Auftrag Einzel- und Serienmöbel, weil wir als Gestalter
große Freude an guten Möbeln haben und es manche Bauaufgabe fordert.
Gute
Möbel
sehen nicht nur gut aus, sondern sind ebenso praktisch, bequem, funktional und zeitlos schön. Damit und
daran arbeiten wir.
Ihre Ansprechpartnerin:
Henrike Gänß
Immobilienbewertung
Immobilienbewertungen umfassen die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und
Gebäuden.
Ganz vereinfacht besteht der Wert (i.A. Verkehrs- oder Marktwert) einer Immobilie aus dem Wert des
Grundstückes, dem Landwert, als auch dem Wert der baulichen Anlagen. Diese wiederum bestehen
aus einem Neuwert (Sach- oder Ertragswert) abzüglich der technischen Entwertung, bzw.
Altersentwertung.
Hierbei sind natürlich in der Vergangenheit durchgeführten Sanierungen, Renovationen und
Modernisierungen zu berücksichtigen und auch Baulasten, Grunddienstbarkeiten und ggf.
mietrechtlich relevante Themen zu prüfen und zu bewerten.
Als Sachverständige für Immobilienbewertungen, erstellen wir Parteigutachten,
Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten und ermitteln je nach Anforderung den Beleihungswert oder
den Marktwert als
- Ertragswert
- Sachwert
- Vergleichswert
Unsere Leistungen erstrecken sich hierbei von Kurzgutachten bishin zu Vollgutachten. Ein
Vororttermin ist in jedemfall unerlässlich.
Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertungen:
Marc Rother
Architektenhonorare
Eine Besonderheit eines Architekten-, oder Architekturvertrages ist, dass der Vertragsgegenstand
-also das zu planenden Objekt- bei Vertragsschluss noch nicht feststeht und auch die Erarbeitung
und Definition des eigentlichen Vertragsgegenstandes selbst Bestandteil des Vertrages ist. Somit
wird der konkrete Vertragsgegenstand erst im Verlauf der Bearbeitung des Vertrages offenbar.
Um trotz dieser "Variabilität" des Vertragsgegenstandes und somit auch -umfanges, bereits bei
Vertragsschluss ein dem möglichen Aufwand angemessenes Honorar vereinbaren zu können,
sind die, auf ersten Blick vielleicht etwas kompliziert erscheinenden, Berechnungen der HOAI
geschuldet. Als Grundlage dienen hierbei die "anrechenbaren Kosten", welche sich (zumindest bei
Leistungen für das Leistungsbild Gebäude) primär aus den Kosten der Kostengruppe
300 (Baukonstruktion) und den (zumindest anteiligen) Kosten der Kostengruppe 400 (technische
Ausrüstung) zusammen.
Diesen anrechenbaren Kosten steht gem. HOAI -pro Honorarzone- je nach Art und Umfang der Aufgabe
ein unterer Basishonorarsatz und ein oberer Satz gegenüber. Zwischenwerte werden linear
interpoliert. Die Honorarzone (I bis V) bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung.
Bei sämtlichen Fragen zu oder Problemen mit Honorarab- oder -schlussrechnungen (HOAI) stehen
wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Ihr Sachverständiger für Architektenhonorare:
Marc Rother
Schäden an Gebäuden
Schäden an Gebäuden sind meist sehr kostspielig. Nicht nur, da Immobilien in der Regel
doch grössere, oder die grössten Investitionen im Leben darstellen und sich Schäden
somit entsprechend auswirken, sondern auch, da zumeist nicht einfach auf leicht auszutauschende
"Ersatzteile" zurückgegriffen werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten
Fällen auch noch diverse Parteien beteiligt waren und somit der ursächlich Verursacher
nicht leicht zu ermitteln ist.
Daher sind neben einer mindestens fünfjährige Berufserfahrung, insbesondere auch vertieftes
bautechnisches Wissen und erweiterte Kennnisse bezüglich der entsprechenden Regeln und Normen
zwingend notwendig. All die über alle unterschiedlichen Bauabschnitte, -gewerke, -methoden
und -materialien hinweg.
Als Sachverständige für Schäden an Gebäuden bieten wir unsere Expertise gerne
bei Fragen betreffend entstandenen, vermuteten oder behaupteten Schäden an Gebäuden zur
Seite. Gerne stehen wir Ihnen aber auch für die präventive Schadensvermeidung
während der Planung und/oder Realisierung Ihres Bauvorhabens zur Verfügung.
Ihre Sachverständige für Schäden an Gebäuden:
Henrike Gänß
Hausverwaltungsleistungen
Je nach Art und Nutzung eines Objektes überschreiten, insbesondere bei gewerblich genutzen
Immobilien, bereits nach einer 10- bis 12-jährigen Nutzungsphase die Betriebskosten die
Baukosten. Die Betriebsfolgekosten betragen also zwischen 8.5 und 10% p.a.. Ausgehend von einer
durchschnittlichen Nutzungsdauer (ca. 50 - 60 Jahre), macht die Nutzungsphase also rund 85%, die
Erstellung nur rund 15%, der gesamten Lebenszykluskosten aus.
Eine 5%ige Reduktion der Betriebskosten summiert sich über die Nutzungsdauer somit auf den
Gegenwert von 25% der ursprünglichen Baukosten.
Angesichts dieses Potentiales macht ein frühzeitiger Einbezug eines Experten für
planungs- und baubegleitendes Facility Managements nicht nur ökonomisch, sondern auch
ökologisch Sinn, hilft dies doch -über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes
betrachtet- den Ressourceneinsatz und die Kosten in nicht unerheblichem Ausmass zu reduzieren.
Als Sachverständige für Facility Managament und Hausverwaltungsleistungen bieten wir
von planungs- und baubegleitendem Facility Management über die Beratung und
Planungsunterstützung hinsichtlich der Nutzungsphase bis hin zu überprüfungen von
Neben- und Lifecyclekosten diverse Leistungen an.
Ihr Sachverständiger für Hausverwaltungsleistungen:
Marc Rother