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Rother, Gänß und Partner

Architektin und Ingenieure GmbB

Architektur

Wir bekennen uns zu konsequent nachhaltiger Architektur. Ökologisch denken, verantwortungsvoll und ressourcenschonend handeln sind Grundsätze unserer Planung.

Wir bearbeiten sowohl klassische Hochbauaufgaben in den Leistungsphasen 1-9 für öffentliche und private Bauherren als auch rein konzeptionelle Arbeiten in den Bereichen Städtebau, Architektur, Innenarchitektur und dem Design.

Für komplexe Aufgabenstellungen suchen wir stets nach einfachen Lösungen und setzen uns mit ökologischen Aspekten auseinander. Wir sehen uns in der Verantwortung einen Beitrag zum umweltgerechten Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu leisten und treffen daher eine sorgsame und unabhängige Auswahl bei Baumaterialien, dem sparsamen Einsatz von Energie und hinterfragen grundsätzlich den formulierten Raumbedarf.

Dies führt uns zu unkonventionellen Lösungen und manchmal auch zu unerwarteten Ergebnissen. Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sehen wir als Basis für das Entstehen qualitätvoller Architektur – jedoch nie als deren alleiniges Ziel.

Die Qualität unserer Arbeit liegt in ihrer Sinnhaftigkeit, Relevanz und ihrem spezifischen Ausdruck. Wir begreifen die Bauaufgabe als Teil eines Kontextes, die Form nicht als Ausgangspunkt, sondern als Ziel einer konzeptionellen Suche oder auch das Material stets in dessen Wechselwirkung von Konstruktion, sinnlicher Wahrnehmung und Ökologie.

Ihre Ansprechpartnerin:
Henrike Gänß

Innenarchitektur

Architektur ereignet sich nicht nur im Äußeren, sondern auch im Inneren eines Raumes. Daher stellen die beiden Disziplinen Architektur und Innenarchitektur für uns eine untrennbare Einheit dar.

Auch hier ist unser Ziel für komplexe Aufgabenstellungen einfache und funktionale statt konventionelle Lösungen zu finden. Lösungen, welche die Bauaufgabe in einen sinnhaften Kontext zu Mensch und Umwelt stellen und bei dem Stil und Formen nicht der Ausgangspunkt, sondern das Ergebnis einer konzeptuellen Suche sind.

Auch wenn die Herangehensweise an Planungsaufgaben im Bereich der Innenarchitektur mit jener aus Hochbauprojekten vergleichbar scheint, ist die Maßstäblichkeit eine andere. Innenarchitektonische Leistungen werden in einem feineren Maßstab auf die individuellen Bedürfnisse des Bauherrn abgestimmt. Obligate Vorgaben, welche im Hochbaukontext oftmals stärker zu berücksichtigen sind, können in den Hintergrund rücken. Dies ermöglicht mehr Fokus auf Gestaltung. Die Planung wirkt sich hier stärker auf das unmittelbare Umfeld der Menschen aus. Licht, Materialien, Abläufe stehen in enger Wechselwirkung und erfordern eine detaillierte planerische Auseinandersetzung.

Unsere Gestaltung von Innenräumen umfasst Interieur- und Möbelgestaltung, Sanierung- und Umnutzungsplanung sowie temporäre Inszenierungen in allen Leistungsphasen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Henrike Gänß

Möbeldesign

In keiner anderen Planungsdisziplin können wir so direkt und nah am und mit dem Material arbeiten. Wir entwickeln in Eigeninitiative oder im Auftrag Einzel- und Serienmöbel, weil wir als Gestalter große Freude an guten Möbeln haben und es manche Bauaufgabe fordert.

Gute Möbel sehen nicht nur gut aus, sondern sind ebenso praktisch, bequem, funktional und zeitlos schön. Damit und daran arbeiten wir.

Ihre Ansprechpartnerin:
Henrike Gänß

Immobilienbewertung

Immobilienbewertungen umfassen die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden.

Ganz vereinfacht besteht der Wert (i.A. Verkehrs- oder Marktwert) einer Immobilie aus dem Wert des Grundstückes, dem Landwert, als auch dem Wert der baulichen Anlagen. Diese wiederum bestehen aus einem Neuwert (Sach- oder Ertragswert) abzüglich der technischen Entwertung, bzw. Altersentwertung.

Hierbei sind natürlich in der Vergangenheit durchgeführten Sanierungen, Renovationen und Modernisierungen zu berücksichtigen und auch Baulasten, Grunddienstbarkeiten und ggf. mietrechtlich relevante Themen zu prüfen und zu bewerten.

Als Sachverständige für Immobilienbewertungen, erstellen wir Parteigutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten und ermitteln je nach Anforderung den Beleihungswert oder den Marktwert als

  • Ertragswert
  • Sachwert
  • Vergleichswert

Unsere Leistungen erstrecken sich hierbei von Kurzgutachten bishin zu Vollgutachten. Ein Vororttermin ist in jedemfall unerlässlich.

Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertungen:
Marc Rother

Architektenhonorare

Eine Besonderheit eines Architekten-, oder Architekturvertrages ist, dass der Vertragsgegenstand -also das zu planenden Objekt- bei Vertragsschluss noch nicht feststeht und auch die Erarbeitung und Definition des eigentlichen Vertragsgegenstandes selbst Bestandteil des Vertrages ist. Somit wird der konkrete Vertragsgegenstand erst im Verlauf der Bearbeitung des Vertrages offenbar.

Um trotz dieser "Variabilität" des Vertragsgegenstandes und somit auch -umfanges, bereits bei Vertragsschluss ein dem möglichen Aufwand angemessenes Honorar vereinbaren zu können, sind die, auf ersten Blick vielleicht etwas kompliziert erscheinenden, Berechnungen der HOAI geschuldet. Als Grundlage dienen hierbei die "anrechenbaren Kosten", welche sich (zumindest bei Leistungen für das Leistungsbild Gebäude) primär aus den Kosten der Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) und den (zumindest anteiligen) Kosten der Kostengruppe 400 (technische Ausrüstung) zusammen.

Diesen anrechenbaren Kosten steht gem. HOAI -pro Honorarzone- je nach Art und Umfang der Aufgabe ein unterer Basishonorarsatz und ein oberer Satz gegenüber. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Honorarzone (I bis V) bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung.

Bei sämtlichen Fragen zu oder Problemen mit Honorarab- oder -schlussrechnungen (HOAI) stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Ihr Sachverständiger für Architektenhonorare:
Marc Rother

Schäden an Gebäuden

Schäden an Gebäuden sind meist sehr kostspielig. Nicht nur, da Immobilien in der Regel doch grössere, oder die grössten Investitionen im Leben darstellen und sich Schäden somit entsprechend auswirken, sondern auch, da zumeist nicht einfach auf leicht auszutauschende "Ersatzteile" zurückgegriffen werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen auch noch diverse Parteien beteiligt waren und somit der ursächlich Verursacher nicht leicht zu ermitteln ist.

Daher sind neben einer mindestens fünfjährige Berufserfahrung, insbesondere auch vertieftes bautechnisches Wissen und erweiterte Kennnisse bezüglich der entsprechenden Regeln und Normen zwingend notwendig. All die über alle unterschiedlichen Bauabschnitte, -gewerke, -methoden und -materialien hinweg.

Als Sachverständige für Schäden an Gebäuden bieten wir unsere Expertise gerne bei Fragen betreffend entstandenen, vermuteten oder behaupteten Schäden an Gebäuden zur Seite. Gerne stehen wir Ihnen aber auch für die präventive Schadensvermeidung während der Planung und/oder Realisierung Ihres Bauvorhabens zur Verfügung.

Ihre Sachverständige für Schäden an Gebäuden:
Henrike Gänß

Hausverwaltungsleistungen

Je nach Art und Nutzung eines Objektes überschreiten, insbesondere bei gewerblich genutzen Immobilien, bereits nach einer 10- bis 12-jährigen Nutzungsphase die Betriebskosten die Baukosten. Die Betriebsfolgekosten betragen also zwischen 8.5 und 10% p.a.. Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer (ca. 50 - 60 Jahre), macht die Nutzungsphase also rund 85%, die Erstellung nur rund 15%, der gesamten Lebenszykluskosten aus.

Eine 5%ige Reduktion der Betriebskosten summiert sich über die Nutzungsdauer somit auf den Gegenwert von 25% der ursprünglichen Baukosten.

Angesichts dieses Potentiales macht ein frühzeitiger Einbezug eines Experten für planungs- und baubegleitendes Facility Managements nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch Sinn, hilft dies doch -über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet- den Ressourceneinsatz und die Kosten in nicht unerheblichem Ausmass zu reduzieren.

Als Sachverständige für Facility Managament und Hausverwaltungsleistungen bieten wir von planungs- und baubegleitendem Facility Management über die Beratung und Planungsunterstützung hinsichtlich der Nutzungsphase bis hin zu überprüfungen von Neben- und Lifecyclekosten diverse Leistungen an.

Ihr Sachverständiger für Hausverwaltungsleistungen:
Marc Rother